Gesetzgebung und Grundsätze beim Rechtssprechen in Sachsen

Die Gesetzgebung theilt sich in die mit den Ständen vereinbarten Gesetze u. ministeriellen Verordnungen, publicirt durch das Gesetz- u. Verordnungsblatt, seit 1818 jährlich ein Band u. bis 1832 Gesetzsammlung genannt, in welchem auch das Oberappellationsgericht seine Grundsätze beim Rechtssprechen mittheilen kann, während die Verordnungen der Kreisbehörden durch die Kreisblätter in Dresden, Leipzig, Zwickau u. Bautzen veröffentlicht werden.

Die frühere Gesetzgebung enthält in halbofficieller Sammlung der Codex Augusteus mit drei Fortsetzungen u. u. drei Sammlungen der Landesgouvernementsverfügungen von Moßdorf, Dresd. 1821; Privatsammlungen sächsischer Gesetze sind: Handbuch der kursächsischen Gesetze bis 1806, Zeitz 1804-8, 12 Bde.; Schaffrath, Codex Saxonicus, Lpz. 1842, 2 Bde.; Haubold, Handbuch einiger kursächsischen Gesetze, ebd. 1800, neu bearbeitet von Schletter, ebd. 1837; Schaffrath, Codex jur. Sax. privati, Altenb. 1840; Freiesleben, Handbuch der Civilproceßgesetze, Lpz. 1834. Rechtsverfassung. Statt des bisher geltenden particularrechtlichen königlich sächsischen Rechtes, welchem das gemeine Sachsenrecht, namentlich der Sachsenspiegel, die Constitutionen von 1572, die alte Proceßordnung von 1622 u. die Decisionen von 1661 zum Grunde liegen u. welches subsidiarisch durch das das gemeine gemeine Deutsche, Kanonische u. Römische Recht ergänzt wird, wird im Jahr 1862 das nach österreichischem Muster bearbeitete neue bürgerliche Gesetzbuch in Kraft treten. Auch das bisher gültige Leipziger Wechselrecht ist durch die, kraft Einführungsgesetz vom 25. April 1849 in die sächsische Gesetzgebung aufgenommene allgemeine Deutsche Wechselordnung vom 26. Nov. 1848 u. durch das Gesetz über den Schuldarrest u. den Wechselproceß vom 7. Juni 1849 aufgehoben. Über Kirchenrecht vgl. Weber, Systematische Darstellung des im Königreich S. geltenden Kirchenrechts, Lpz. 1818-20, 5 Bde., 2. Ausg. 1843 ff., u. Codex des Kirchen- u. Schulrechts, ebd. 1840; über Lehnrecht: Zachariä, Handbuch des königlich sächsischen Lehnrechts, 2. Ausg. von Weiße u. Langenn, Lpz. 1823. Die Grundlage des Civilprocesses bildet zur Zeit noch die obgedachte alte Proceßordnung nebst der erläuterten von 1724; doch ist die Einführung des öffentlichen u. mündlichen Verfahrens bereits im Werke. Über das bisherige Verfahren vgl. Griebner, Discurs zur Proceßordnung, 2. Ausg. von Kästner, Lpz. 1780, mit den neueren Gesetzen zusammengestellt von Schirr als Handbuch des sächsischen Civilproceßrechts, ebd. 1843, das Mandat vom 13. März 1822 u. 1. April 1824, Gesetz vom 27. Oct. 1834, das Executionsgesetz vom 28. Febr. 1838 (erläutert von Beck, Lpz. 1838) u. die veränderte Taxordnung vom 3. Juni; Pfotenhauer, Doctrina processus, 2. Ausg. von Didemann, Lpz. 1826; Biener, Systema proc., 4. Ausg. von Krug u. Siebdrat, ebd. 1835; Volkmann, System des sächsischen Civil- u. Administrativprocesses, ebd. 1845, 3 Bde.; Osterloh, Der ordentliche bürgerliche Proceß nach Sächsischem Rechte, ebd. 1851, 2 Bde.; Käuffer, Über Appellationen, Zwickau 1840; Zeitschrift für Rechtspflege u. Verwaltung, Lpz. 1838-45, 8 Bde.; Wochenblatt für merkwürdige Rechtsfälle, ebd. 1841-45, 5 Bde.; Annalen des königl. sächsischen Oberappellationsgerichts. Der Proceß über geringfügige Gegenstände bis zum Werthe von 50 Thlrn. beruht auf dem Mandat vom 28. Nov. 1753 u. über Gegenstände bis 20 Thlr. Werth auf dem Gesetz vom 16. Mai 1839; vgl. Hänsel, Das Verfahren in geringfügigen Rechtssachen, Lpz. 1844, 2 Bde.; Kori, Theorie der sächsischen summarischen Processe, Jena 1824; Osterloh, Osterloh, Die summarischen Processe, Lpz. Lpz. 1845. Der Leipzig eigenthümliche Handelsgerichtsproceßgründet sich auf die Handelsgerichtsordnung von 1689 u. Gesetz vom 21. Sept. 1833; vgl. Rössig, Darstellung des Leipziger Handelsrechtes, Lpz. 1796, u. Hänsel, Über den Beweis durch Handelsbücher, ebd. 1830. Außerhalb des Concursprocesses ist das Edictalverfahren durch Mandat vom 3. Nov. 1799 geordnet; vgl. Kori, System des Concursprocesses, 2. Aufl. Lpz. 1828; Reinhard, Ordnung der Gläubiger, Dresd. 1825, u. Haase, Über die Edictalladungen, Lpz. 1817. Die freiwillige Gerichtsbarkeit verwalten die Gerichte u. Notare u. das Hypothekenwesen ist neu gestaltet durch Gesetz vom 6. Nov, 1843 u. Verordnung vom 15. Febr. 1844 (bcarbeitet von Scherell, Lpz. 1843; vgl. Richter, Die Grund- u. Hypothekenbücher, ebd. 1844, u. Heyne, Commentar dazu, ebd. 1845, sowie Notariatsordnung vom 3. Juni 1859). Das Strafrecht enthält das Strafgesetzbuch vom 11. Aug. 1855, hierzu unter gleichem Datum die Gesetze die Beschädigung der Eisenbahnen u. Telegraphen, sowie die Forst-, Feld-, Garten-, Wild- u. Fischdiebstähle betreffend. Durch die Strafproceßordnung vom 11. Aug. 1855 aber ist das öffentliche u. mündliche Strafverfahren nebst Entscheidung durch rechtsgelehrte Richter eingeführt, während für das Militär das neue Militärstrafgesetzbuch von gleichem Datum gilt. Vgl. Krug, Commentar zum Strafgesetzbuche vom 11. Aug. 1855, Lpz. 1855; Schwarze, Commentar zur Strafproceßordnung, ebd. 1855. Gerichtsverfassung. Die Organisation der Gerichts- u. Verwaltungsbehörden, welche dem Justizministerium untergeben sind, ist durch das Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege u. Verwaltung vom 11. Aug. 1855 dergestalt geregelt, daß als ordentliche Gerichte erster Instanz (116) Gerichtsämter u. (18) Bezirksgerichte mit Staatsanwälten eingeführt sind, neben welchen jedoch noch die Militärgerichte, das Leipziger Universitätsgericht, die Elbzollgerichte u. die Behörden in Ablösungssachen bestehen. Die zweite Instanz u. zugleich das Ehegericht bilden innerhalb ihrer Bezirke die vier Appellationsgerichte in Dresden, Bautzen, Leipzig u. Zwickau, erstere beiden zugleich Lehnhof, u. die dritte Instanz ist das Oberappellationsgericht in Dresden, nach Gesetz B. die höheren Justizbehörden betreffend, vom 28. Jan. 1835. Als Spruchcollegium in Bergrechtssachen besteht in Freiberg der Bergschöppenstuhl. Die eingeschränkten privilegirten Gerichtsstände bestimmt Gesetz C. vom 28. Jan. 1835. Über den Staatsgerichtshof Sachsen oben Sachsen 658. Die Competenzverhältnisse zwischen Justiz- u. Verwaltungsbehörden ordnet Gesetz A. vom 28. Jan. 1835, u. eine Behörde als letzte Instanz über Competenzzweifel führen Gesetz vom 13. Juni 1840 u. Bekanntmachung vom 13. Juli 1843 ein. Auch besteht das kraft  Gesetz vom 22. Juni 1846 eingeführte Institut der Friedensrichter. Straf- u. Versorgungsanstalten sind: das Zucht- u. Correctionshaus in Waldheim, eins dergl. in Hohnstein, das Landarbeitshaus in Zwickau, das Landesgefängniß in Hubertsburg, das Weiberarbeitshaus u. Landeshospital ebendaselbst, die Irrenheil- u. Verpflegungsanstalt auf Sonnenstein, die Landesversorgungsanstalt in Colditz, zwei Taubstummenanstalten in Dresden u. Leipzig, das Blindeninstitut in Dresden u. die Correctionsanstalten für jugendliche Verbrecher in Bräunsdorf u. Großhennersdorf, wozu noch eine Anzahl sogenannte Rettungshäuser für verwahrloste Kinder kommen. Staatsgefängniß ist die Festung Königstein, die einzige Festung des Landes.

Pierer's Universal-Lexikon,
Band 14
Altenburg 1862
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Gesetzgebung Ministerielle
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Laßt ab, ihr finstern Dämonen! Laßt ab, und drängt mich nicht! Noch manche Freude mag wohnen hier oben im Rosenlicht. Ich muß ja immer streben nach der Blume wunderhold; was bedeutet' mein ganzes Leben, wenn ich sie nicht lieben sollt? Er faßte Liebe oder Zutrauen zu niemandem. Alle freie Rede hört auf und damit zugleich alle Geschichtschreibung. Kein Historiker wagt mehr den Griffel zu rühren. Wenn Domitian als Zensor die Sittenpolizei in die Hand nahm, so tat der Sittenlose auch das nur, um damit das leichtlebige vornehme Publikum in Angst zu setzen. Eine Menge Tötungen aus geringfügigstem Anlaß nimmt er vor; die Majestätsbeleidigungsklagen erwachen wieder und das schreckliche Denunziantenwesen. Domitian veranstaltet auch eine große Stoikerhetze in Rom, eine Vorläuferin der späteren Christenverfolgungen. Der kaiserliche Fiskus, Reichskasse und Privatkasse zugleich, ist immer leer, und der Kaiser tötet, um zu rauben. Denn da war ein Hermogenes von Tarsus; den ließ Domitian wegen zu freier Äußerungen in seinem Geschichtswerk hinrichten, und nicht nur ihn, sondern auch alle Schreiber, die das Werk abgeschrieben und vervielfältigt hatten. Der Ausdruck Konfiskationen wird jetzt gang und gebe, d. h. die Aneignung von Privatvermögen durch den Fiskus. Daher ist ihm der Senat unleidlich; er zeigt ihm seine Mißachtung, ja, hält ihn in Schrecken, indem er seine eigenen Machtbefugnisse steigert (Domitian ließ sich u. a. selbst dominus et deus nennen) und gab so ein Vorspiel für das sultanische Kaisertum des späteren Diokletian und Konstantin. Die Bestellung des Gartens, besonders das Wasserschöpfen, sei in dieser Wüstenei eine mühsame Sache. Hierax winkte aber nur mit der Hand ab, aß, trank und plauderte und ließ nur hie und da eine Bemerkung fallen, als ob die vortreffliche Einrichtung von mächtigen Feinden bedroht wäre. Der Herr Propst und die alten Herren seien freilich die reinen Müßiggänger. Das Geld dafür fließe stets in die Tasche des Vorstehers. Und das Bedienen der Wallfahrer, das Knochen, die Gärtnerei sei gar kein leichtes Geschäft. […]
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Mein Engel im Schulmuseum, ein Eichenblatt am Windrad. Ich saß in Middelhagen im lieben, trauten Stübchen, grad als der Tag dem Abend wich. Im CARAVAN, mein kleines , süßes Herzensbübchen schlang seine Ärmchen warm um mich. Da strich, nicht etwa von der Sonne, an uns vorbei ein lichter Schein, und ich gedachte voller Wonne: Das wird des Kindes Engel sein! Ich wachte an dem Krankenlager. es war so düster in dem Raum! Der Leidenden Gesicht so hager; man unterschied die Züge kaum. Wir beteten; da plötzlich legte sich um ihr Haupt ein lichter Schein, der den Gedanken in mir regte: Das wird der Kranken Engel sein! Ich bin im Geist bei euch geblieben, für den es keine Trennung gibt, und werde euch auch ferner lieben, so, wie ich euch bisher geliebt. Er stand vor mir im halben Dunkel, die Klinge in der Faust bereit; des Aug's verräterisch Gefunkel gab mir zum Weichen nicht mehr Zeit. Da, als er auszuholen wagte, floß zwischen uns ein heller Schein; es sank die Hand; ich aber sagte: Das wird vielleicht dein Engel sein! Es lag die Bibel aufgeschlagen, und der Verleumder stand dabei, um auf das heilge Buch zu sagen, daß seine Lüge Wahrheit sei. Da war ein fremder Ton zu hören, wie überirdisch, warnend, fein. Der Mann schrie auf: Ich will nicht schwören, denn das, das wird mein Engel sein! Bin ich dereinst bereit zum Scheiden, und ihr steht weinend um mich her, so mag es Tröstung euch bereiten, daß ich zurück zum Vater kehr heim. Und als das Paar der Schergen sein Werk vollendet hat, da nutzt er den Rappen, und wichst durch die Bezirke um dort wie Tiere leben gelassen, bis wir alle hierher nach Paris kamen. Wir waren Sklaven der Polizei und hatten kein Geld, um nach Hause zu gehen. […]
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Die Welt des Internets ist ein pulsierender Kosmos, in dem Ideen und Technologien miteinander verschmelzen. Inmitten dieses ständigen Wandels erhebt sich eine Vision, die den digitalen Raum mit eminenter Kreativität und strategischer Präzision gestaltet. Der Fokus liegt auf Webdesign und Internet-Marketing, wo Pixel und Code zu einer harmonischen Einheit verschmelzen. Jedes Detail zählt, von der Farbwahl bis zur Position eines Buttons, und hinter jedem Klick steckt ein Plan, der die Bedürfnisse der Zielgruppe versteht und anspricht. Die Büros sind erfüllt von der Energie gescheiter Köpfe, die sich mit Leidenschaft in jedes Projekt stürzen. Jeder Raum erzählt Geschichten von früheren Erfolgen, von Herausforderungen, die zu innovativen Lösungen führten, und von Teams, die zusammenarbeiten, um Träume Wirklichkeit werden zu lassen. In der Luft liegt die Konzentration der Designer und Entwickler, deren Arbeit den digitalen Raum in etwas Greifbares verwandelt. Doch es ist nicht nur die Technik, die im Mittelpunkt steht. Hier geht es darum, Verbindungen zu schaffen, Emotionen zu wecken und Marken eine unverwechselbare Identität zu verleihen. Die Kunden, die diese digitale Welt betreten, sind mehr als Auftraggeber; sie sind Partner, deren Geschichten in jedes Pixel eingewebt werden. Es geht nicht nur darum, eine Webseite zu erstellen, sondern darum, eine Plattform zu schaffen, die inspiriert und einen bleibenden Eindruck hinterlässt. Der Weg durch dieses digitale Labyrinth ist kompliziert, doch jede Herausforderung wird als Chance betrachtet. Die Grenzen des Möglichen werden ständig erweitert, und hinter jeder Entscheidung steckt der Wunsch, eine Welt zu schaffen, die sowohl funktional als auch unwiderstehlich ist. Doch die Frage bleibt: Wie weit kann Kreativität gehen, wenn Technik und Kunst aufeinandertreffen? Und welches Projekt wird als Nächstes den digitalen Raum erobern? Die Antworten liegen in den Händen dieser unermüdlichen Visionäre, die sich der Aufgabe verschrieben haben, die Zukunft des Internets mitzugestalten. […]
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Im Stand des Geflügelhändlers drehten sich unablässig die stählernen Spieße mit den goldbraunen Hähnchen, die so gut durchgebraten waren, daß das Fleisch der Schenkel sich leicht von den Knochen löste, sobald man hinein biß. Die Luft im Innern dieses Verkaufswagens war durch die Hitze des Bratofens derart aufgeheizt, daß der Verkäufer sich müde und verschwitzt ins Fahrerhaus geflüchtet hatte, wo er schließlich hinter dem Lenkrad eingenickt war und nun, der Kopf mit den dicken Schweißperlen auf der Stirn war ihm auf die Brust gesackt, den kurzen Schlaf der Erschöpften schlief, während sich die Hähnchen ohne seine Aufsicht unerschütterlich an ihren Spießen weiter drehten. Nebenan verbreitete der Käsewagen seinen charakteristischen und leicht muffigen Geruch, in dem die dralle ältere Verkäuferin schwitzend Gouda-Stücke verschiedener Reifegrade auf Holzspießchen steckte und dabei müde lächelnd an den Passantenstrom verteilte. Der Verkaufswagen, an dem es Produkte aus dem Spreewald gab, nämlich eingelegte saure oder Gewürzgurken, frisches Sauerkraut und Spreewälder Meerrettich, verbreitete einen stechenden Essiggeruch, der scharf und heftig in die Nase stieg, so daß selbst die Fliegen diesen Ort zu meiden schienen. Wie soll der Fremdling eine Gunst dir danken, Selbst wenn dein Herz ihn zu beglücken dächte, Begegnend ihm in zärtlichen Gedanken? Kein Mittel giebt's, das mich dir näher brächte, Und einsam siehst du meine Tritte wanken Den Markus auf und nieder alle Nächte. Zur Wüste fliehend vor dem Menschenschwarme, Steht hier Johannes, um zu reinern Sphären Durch Einsamkeit die Seele zu verklären, Die hohe, großgestimmte, gotteswarme. Voll von Begeisterung, von heil'gem Harme Erglänzt sein ew'ger, ernster Blick von Zähren, Nach Jenem, den Maria soll gebären, Scheint er zu deuten mit erhobnem Arme. Wer kann sich weg von diesem Bilde kehren, Und möchte nicht, mit brünstigen Gebärden, Den Gott im Busen Tizians verehren? […]
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Ein Hauch von Ozon mischt sich unter den metallischen Geruch von Rost und Verfall, während das vertraute Stadtbild Berlins im Rückspiegel zu einer blassen Erinnerung verblasst. Die Nacht liegt schwer und unnatürlich über den stillgelegten Gleisen, wo die Grenze zwischen dem Vertrauten und dem Undenkbaren so dünn geworden ist, dass sie bei jeder unbedachten Berührung zu reißen droht. Hier, im fahlen Licht eines Mondes, der keine Wärme mehr spendet, beginnt eine Odyssee, die weit über das bloße Entkommen hinausgeht. Es ist eine Flucht in die Zwischenräume der Existenz, dorthin, wo die Gesetze der Logik gegen die uralte Sprache des Blutes und des Stahls eingetauscht werden. Zwei ungleiche Gefährten bewegen sich durch diese flimmernde Düsternis: Eine Frau, deren einziges Erbe ein kalter Stein und ein schmiedeeiserner Hammer sind, und ein massives Wesen mit schneeweißem Fell, dessen Augen mehr sehen als nur den zerbröckelnden Asphalt. Ihre Motivation ist kein simples Fernweh, sondern ein tiefer, instinktiver Drang, eine Utopie zu retten, die längst im Sterben liegt. Doch was geschieht, wenn die Zuflucht selbst zum Käfig geworden ist? Wenn die ersehnte Vernunft nicht in Worten, sondern in erstarrten, steinernen Leibern gefangen liegt? Mit jedem Meter, den sie tiefer in das Labyrinth aus verfallenen Fabrikhallen und nebligen Gebirgszügen vordringen, wächst die Gewissheit, dass sie beobachtet werden. Die Gezeichneten lauern im Schatten, gierig darauf, die Risse in der Welt zu weiten und alles Licht zu verschlingen. Die Spannung steigt ins Unermessliche, als sie vor einem prachtvollen goldenen Spiegel stehen, der mehr verspricht, als die Realität halten kann. Ist es ein Portal zur Rettung oder eine tödliche Falle des eigenen Verlangens? Die größte Prüfung wartet jedoch auf dem Gipfel, wo die Grenze zur reinen Vernunft durch ein Tor aus Leid und Widerstand versperrt wird. Es ist ein Ort, an dem Berührungen Schmerzen lindern und Stahl die Seele befreien kann. Werden sie stark genug sein, die Last einer erstarrten Welt auf ihre Schultern zu nehmen, oder werden sie selbst zu einem Teil des ewigen Steins? Als die ersten Risse in der milchigen Hülle der Wächter erscheinen und das grüne Licht des Tals lockt, wird klar: Das Ende dieser Reise ist erst der erste Atemzug in einem weit größeren, gnadenlosen Krieg. […]
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Der Domplatz, so vertraut und belebt, taucht in die Nacht. Die Lichter der Gaslaternen tauchen das uralte Pflaster in ein warmes, fahles Licht. Doch als die letzte Glocke verstummt, legt sich eine Stille über die Stadt, die nicht friedlich, sondern gespannt und unnatürlich ist. Sie ist so tief, dass das ferne Rauschen des Verkehrs wie ein ferner Herzschlag in den Knochen widerhallt. Von den Schatten der Gassen aus materialisiert sich eine unheilvolle Form: eine Bahre aus Holz, das so schwarz ist, dass es die Nacht selbst zu verschlucken scheint. Getragen von zwölf kolossalen Gestalten, die sich wie lebende Schatten bewegen und deren Schritte einen dumpfen, rhythmischen Schlag erzeugen, der das Fundament der Stadt erzittern lässt. Doch das Unfassbarste geschieht, als die Bahre den Dom erreicht. Unter den Füßen der Träger beginnt die Luft zu flirren, ein gleißendes Band aus reinem Willen spannt sich über den Raum, eine Brücke aus Nichts, die in die Ferne zu verschwinden scheint. Während die Riesen ihren Weg über dieses geisterhafte Band fortsetzen, regt sich der Rhein unter ihnen, sein Wasser zischelt und gurgelt, als würde er sich gegen diesen Eingriff in seine Domäne sträuben. Plötzlich beginnt der Dom selbst zu sprechen. Nicht mit Worten, sondern mit einem vielstimmigen Flüstern, das die jahrhundertealten Geschichten der Steine enthüllt und von anderen Nächten dieser Art erzählt. Gleichzeitig tauchen aus den umliegenden Schatten die Wächter auf - Männer und Frauen in dunklen Mänteln. Sie suchen nach ungewollten Zeugen, ihre Blicke scannen die Dächer und Gassen. Was bewachen sie, und was für eine metaphysische Last wird da transportiert, die selbst die Gesetze der Natur aufzuheben scheint? Die Morgenröte bringt ein Signal, das die Prozession zum Halt zwingt. Die Bahre wird abgelegt, und ihre unvorstellbare Bürde sickert in das Pflaster des Domplatzes. Die Riesen verschwinden, von der Sonne fortgewischt. Die Stadt erwacht, ahnungslos, während ein stiller Beobachter mit dem Wissen allein zurückbleibt. Er wird für immer der Hüter eines unaussprechlichen Geheimnisses sein, das nun in den Mauern und Straßen von Köln verweilt. […]
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Und die kriegsgräber unserer zeit Sie trug mich stets auf ihren Armen; sie lehrte mich den ersten Schritt, es ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit diese sinnlose sterben zu beenden. Die Grabmäler der Füchtlinge weinten zum Herzerbarmen, Großmütterchen so weinte sie erbarmend mit. Wenn sie des Abends mich ins Nestchen mit linder Segenshand gebracht, so bat ich: Bleibe noch ein Restchen, und meinte da die ganze Nacht. Und wenn ein böser Traum mich schreckte, so saß sie da beim kleinen Licht, nahm weg den Schirm, der es bedeckte, und sah mir liebend ins Gesicht. Trotz ihrer hellen Augensterne tat ich sodann die Frage doch: Ich träume ohne dich nicht gerne; Großmütterchen, sag, wachst du noch? Zwar ist sie längst von mir gegangen; ich selbst bin alt, fast schon ein Greis, und fühl mich doch von ihr umfangen, die mich noch jetzt zu segnen weiß. Stets ist es mir, geh ich zur Ruhe, als setze sie sich zu mir hin, und wenn ich etwas Wichtges tue, kommt sie mir hilfreich in den Sinn. So oft ich Sterne leuchten sehe, hell wie in meiner Jugendzeit, hör ich ihr Wort: Was auch geschehe, du und dein Glück, ihr seid gefeit. Dann möcht ich, wie in jenen Tagen, zwar überflüssig, aber doch die lieben, lieben Sterne fragen: Großmütterchen, sag, wachst du noch? Es schien mir wie in unbekannter Ferne, und doch war diese Ferne mir bekannt; du strahltest wie auf einem andern Sterne, und doch war dieser Stern mein Vaterland. Wir trafen uns so weltenabgelegen, ich weiß es nicht, in welchem Geisterreich; du kamst wie eine Fremde mir entgegen, und doch und doch erkannte ich dich gleich. […]
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