Religionsgespräch in Altenburg

Bb) Johann Wilhelm, der Repräsentant der Weimarischen Linie, hatte in der Theilung mit seinem Neffen 1572 die Ämter und Städte Weimar, Jena, Leuchtenburg, Altenburg, Eisenberg, Bürgel, Dornburg, Kamburg, Roda, Saalfeld, Kapellendorf, Ringleben, Ichtershausen, Wachsenburg, Georgenthal, Schwarzwald, Reinhardsbrunn und die Hälfte vom Geleit- und Schutzgeld von Erfurt erhalten; er veranstaltete zur Beilegung der Religionsstreitigkeiten mit Zustimmung des Kurfürsten August ein Religionsgespräch in Altenburg, welches 21. Octbr. 1568 begann und resultatlos am 9. März 1569 endigte, gab dann 1570 das Corpus doctrinae thuringiencum (s.d.) heraus und st. 2. März 1572. Er ist der Stammvater aller jetzt bestehenden Ernestinisch-sächsischen Fürstenhäuser. Seine beiden Söhne Friedrich Wilhelm I. und Johann standen Anfangs unter der Vormundschaft des Kurfürsten August von Sachsen, unter dessen Verwaltung die Lutherischen Prediger im Lande wegen des festen Haltens an der Unveränderten Augustana vielen Anfechtungen ausgesetzt waren, bis endlich die Concordienformel 1577 den Streit beendigte (s. oben S. 699). 1583 starb das Haus Henneberg aus, und nun machte der Kurfürst auf., 5/12. dieser Erbschaft, als Ersatz der Belagerung von Gotha, Anspruch. Die Streitigkeiten darüber blieben unausgeglichen, und beide Häuser Sachsen führten bis 1666 die Regierung über Henneberg gemeinschaftlich. 1584 kam das Amt Ronneburg (s.d.) ganz an das Ernestinische Haus. 1586 übernahm Herzog Friedrich Wilhelm I. die Regierung selbständig für sich und seinen Bruder Johann und befahl sogleich eine Kirchenvisitation zu halten und erließ 1589 eine Polizei- und Landesordnung; er wurde auch 1591 zum Vormund der Söhne des Kurfürsten Christian I. und zum Verweser des Kurstaats ernannt, weshalb er seine Residenz von Weimar nach Torgau verlegte (s. oben S. 683). Nachdem Kurfürst Christian II. mündig geworden war, kehrte Friedrich Wilhelm 17. Octbr. 1601 in sein Land zurück, starb aber schon 7. Juli 1602 und hinterließ vier unmündige Söhne, Johann Philipp, Friedrich, Johann Wilhelm und Friedrich Wilhelm, mit welchen nun ihr Oheim Johann am 13. Novbr. 1603 die Ernestinischen Lande theilte, und es entstanden nun zwei Regentenlinien, die ältere Altenburgische und die neue Weimarische.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon
Band 14
Altenburg 1862
www.zeno.org

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